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Parr: NRW-Nichtraucherschutzgesetz gewährleistet Wahlfreiheit und Berufsfreiheit
von CWagenmann | 19. Januar 2009
„Das zum 1.1.2008 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist ein sachgerechter und praxisorientierter Kompromiss, der im Bundesvergleich für den Gastronomiebereich viel Freiraum zulässt und die bundesweit liberalste Lösung darstellt.“
Dies erklärt der Mettmanner FDP-Kreisvorsitzende und Ratinger Bundestagsabgeordnete Detlef Parr zur nach wie vor anhaltenden Diskussion zum Nichtraucherschutz.
Die Landesregierung habe mit dem Gesetz für einen umfassenden und konsequenten Nichtraucherschutz gesorgt und dabei gleichzeitig unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt, bei der die Wahlfreiheit der Gäste und die Berufsfreiheit der Gastwirte im Vordergrund ständen. Auf Initiative der FDP sei mit der „Innovationsklausel“ eine vernünftige Regelung gefunden worden, die die Bedürfnisse von Rauchern und Nichtrauchern gewährleiste, so wie es das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden habe. Das Gesetz sehe darüber hinaus die Möglichkeit zur unkomplizierten Errichtung von Raucherräumen sowie Ausnahmeregelungen für Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen vor. Geschlossene Gesellschaften seien ebenfalls vom Rauchverbot ausgenommen.
Anpassungsbedarf gebe es noch hinsichtlich der konkreten Umsetzung bezüglich der Einraumkneipen. Deren Wirte dürften nicht unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit und somit letztlich in ihrer Existenz eingeschränkt werden.
„Hier arbeitet die Landesregierung an einer Konkretisierung“, so Parr.
Kategorie: Allgemein