Antrag: Kampagne Abstand halten im Kreis Mettmann

Antrag:

Die Kreisverwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Kreispolizei und der Kreisverkehrswacht, eine Öffentlichkeitskampagne für mehr Sicherheit für Radfahrende zu veranlassen. Auf möglichst wirksamste Weise soll in Print & Social Media für mehr Fairness im Straßenverkehr, hier insbesondere für die Einhaltung notwendiger und auch vorgeschriebener Mindestabstände beim Überholen von Radfahrenden geworben werden.

Begründung:

In der Novelle der StVO vom April 2020 wurden die Mindestabstände beim Überholen oder Begegnen von Radfahrenden klar festgeschrieben. Obwohl diese Abstände für die Sicherheit der Radfahrenden notwendig sind, werden sie weiterhin oft unterschritten. Wahrscheinlich passiert das aufgrund langjähriger Gewohnheit. Häufiges Beispiel aus Wohngebieten: Radfahrende, die an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, werden selbst dann mit dem KFZ überholt, wenn dafür gar nicht genügend Fahrbahnraum verfügbar ist. Die Radfahrenden verringern dann oft zwangsläufig ihren Abstand zu den geparkten Autos so sehr, dass sie durch sich öffnende Autotüren schwer verletzt werden könnten (sogenannter „Dooring“-Unfall). Ebenso gefährlich ist die von entgegenkommenden KFZ erzwungene Durchfahrt, obwohl die Radfahrenden ihr Hindernis noch nicht passiert haben. Die beantragte Kampagne soll für den Kreis Mettmann als Radfahrregion werben und dabei auf schon der Fairness halber einzuhaltende Regeln hinweisen.